Landtagswahlen

ACHTUNG - Neueinteilung der Wahlbezirke in der Gemeinde Geeste

Hier mehr Informationen zur Neueinteilung 

 

Der Landtag besteht aus mindestens 135 Abgeordneten. 87 Abgeordnete werden in den Wahlkreisen direkt gewählt (Personenwahl), 48 Abgeordnete erhalten ihr Mandat über die Landeswahlvorschläge der Parteien (Verhältniswahl). Die Zahl der Sitze im Landtag erhöht sich, wenn eine Partei in den Wahlkreisen mehr Sitze (Direktmandate) erringt, als ihr nach ihrem Gesamtstimmenanteil im Land zustehen.

 

Wer ist wahlberechtigt?

 

Wahlberechtigt ist nach § 2 NLWG, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag

  1. das 18. Lebensjahr vollendet hat und
  2. seit drei Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz hat.

   

Briefwahl

Sollten Sie aus einem wichtigen Grund Ihre Stimme nicht in Ihrem Wahllokal abgeben können, bestehen folgende Möglichkeiten, die Wahlunterlagen beim Wahlamt anzufordern:

 

Der Wahlberechtigte kann die Briefwahlunterlagen im Wahlamt beantragen und dort auch gleich wählen.

 

Auch eine schriftliche Anforderung der Briefwahlunterlagen ist möglich. Sie können dies mit Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte tun, indem Sie die Rückseite ausfüllen und an das Wahlamt zurückschicken oder aber eine Anforderung per Telefax oder E-Mail an das Wahlamt (Fax: 05937/69-103 oder [email protected]) senden.

 

Sollte ein Wahlberechtigter plötzlich erkranken (Nachweis durch ein ärztliches Attest ist erforderlich!), können die Unterlagen auch noch am Wahltag beim Wahlamt abgeholt werden. Dabei muss von dem Abholenden ein unterschriebener Antrag und eine schriftliche Vollmacht, das sie zur Abholung berechtigt ist, vorgelegt werden.

 
Wahlhelfer

Auch von der Gemeinde Geeste werden immer wieder Wahlhelfer für alle Wahllokale gesucht. Sollte Interesse an dieser Tätigkeit bestehen, setzen Sie sich mit Wahlamt der Gemeinde Geeste, Am Rathaus 3 in 49744 Geeste-Dalum, Tel.: 05937 / 69-252 oder [email protected] in Verbindung. Als Entschädigung und kleines Dankeschön erhalten Sie am Wahltag ein Erfrischungsgeld ausgezahlt.