Baumschnitt gemeindeeigener Bäume erfolgt ausschließlich durch Gemeindemitarbeiter

 

In den letzten Jahren ist vermehrt festgestellt worden, dass ge-meindeeigene Bäume durch Anlieger unsachgemäß zurückgeschnitten wurden. Hierbei handelt es sich um kein Kavaliersdelikt. Neben dem unrechtmäßigen Eingriff in fremdes Eigentum kann hier auch schnell eine Sachbeschädigung entstehen, die Schadensersatzansprüche nach sich zieht.

  

Die Gemeinde Geeste weist darauf hin, dass gemeindeeigene Bäume ausschließlich durch Gemeindemitarbeiter oder von der Gemeinde beauftragte Fachfirmen geschnitten werden. Ein Rückschnitt durch Anlieger ist zu unterlassen und wird durch Strafanzeigen geahndet.

   

Durch den unsachgemäßen Rückschnitt kann der natürliche Habitus, also die Wuchsform des Baumes, stark verändert werden. Gekappte Bäume können nur sehr begrenzt wieder eine baumtypische Krone aufbauen. Es kommt durch Schnitt zur Bildung von sogenannten Reiteraten. Diese sind nicht so fest verwachsen wie ein regulär gewachsener Ast und damit bei Sturm besonders für Bruch gefährdet. Große Astwunden verheilen, wenn überhaupt, sehr langsam, Pilze und andere Schaderreger haben leichtes Spiel. Zudem werden häufig Äste geschnitten, die für eine stabile Krone sorgen sollen.

   
Baumschnitt kann Baumpflege sein und dem Baum Vorteile verschaffen, wenn er richtig ausgeführt wird. Aus diesem Grund erfolgt der Baumschnitt ausschließlich durch Fachpersonal, nicht durch Anlieger. Bei Rückfragen stehen Mitarbeiter vom Bauhof unter der Telefonnummer 05937 69-160 zur Verfügung.

   

„Ein großer Dank gilt den Anwohnern, die sich bereits seit Jahren hervorragend um die Grünflächen in ihren Straßen kümmern“, lobt die Gemeinde den grünen Daumen vieler Geester. Das Straßenbegleitgrün besteht meist aus Büschen, Gräsern und Blütenstauden. Es dient als Blendschutz, stabilisiert auch Böschungen und betont vor allem für Verkehrsteilnehmer den Straßenverlauf. Zudem trägt die Bepflanzung zu einem harmonischen Landschaftsbild bei.

 

 

(Fotos v.o.n.u.: k.A.)