Abmeldung von Fahrzeugen
Fachbereich III Bürgerdienste, Arbeit und Soziales
Ihre Ansprechpartnerin:
Kraftfahrzeuge können im Bürgerbüro abgemeldet werden. Benötigt werden der bisherige Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I und die KFZ-Kennzeichen.
Die Gebühr für die Abmeldung beträgt 7,50 €.