Bekanntmachung Bauleitplanung B-Plan Nr. 201 - Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik

Bebauungsplan Nr. 201 Freiflächen Photovoltaik 90. Änderung Kartenausschnitt

Bekanntmachung

 

Bauleitplanung der Gemeinde Geeste

 

Bebauungsplan Nr. 201 „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik“, OT Dalum

 

                   Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit

                   § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch

 

In seiner Sitzung am 11.06.2025 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Geeste beschlossen, eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Der Vorentwurf des oben genannten Bauleitplans wird als Entwurf und mit der dazugehörigen Begründung erneut für die Dauer von zwei Wochen im Internet veröffentlicht, zusätzlich werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gegeben. Die erste öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 201 hat in der Zeit vom 25.02.2025 bis 28.03.2025 stattgefunden. Aufgrund von Anregungen, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegeben worden sind, ist eine Änderung des Planentwurfes erforderlich, wobei die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind.

 

Da durch die Änderung und Ergänzung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung und Ergänzung betroffenen Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.

 

Das Plangebiet liegt südlich der „Ölwerkstraße“ und östlich der Straße „Siedlung“. (Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2022).

 

Der Entwurf des oben genannten Bauleitplans sowie die zugehörige Begründung inklusive Anlagen liegen während der Zeit vom

 

24.06.2025 bis 08.07.2025

 

während der Dienststunden, montags – donnerstags von 08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr und freitags von 08.30 – 12.30 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Geeste, Am Rathaus 3, 49744 Geeste, Zimmer C 2 sowie auf der Internetseite der Gemeinde Geeste unter dem Menüpunkt Rathaus und Bürgerservice – Veröffentlichungen – Bekanntmachungen zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist ohne vorherige Terminabstimmung und ohne vorherige Anmeldung möglich. Weiterhin können die Unterlagen über das Landesportal Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?q=geeste&f=procedure:procedure_dev_plan angesehen werden.

 

Zur oben genannten Bauleitplanung liegen neben der Begründung die nachfolgenden umweltbezogenen Informationen aus:

 

Der Umweltbericht enthält Aussagen zu einer groben Abschätzung der möglichen Beeinträchtigung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotoptypen, Schutzgüter Fläche und Boden, Wasser, Grundwasser, Oberflächenwasser, Luft und Klima, Landschaft, Biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete, Mensch und seine Gesundheit sowie Bevölkerung insgesamt, Immissionen Landwirtschaft und sonstige Immissionen, Kulturgüter und sonstige Sachgüter. Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern, Emissionen Abfall- und Abwasserbeseitigung. Auch wird die Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere auch im Zusammenhang mit Wärmeversorgung von Gebäuden, sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Fachpläne, Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität und die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung betrachtet. Der Umweltzustand und die besonderen Umweltmerkmale im unbeplanten Zustand werden nachfolgend auf das jeweilige Schutzgut bezogen dargestellt, um die besondere Empfindlichkeit von Umweltmerkmalen gegenüber der Planung herauszustellen und Hinweise auf die Berücksichtigung im Zuge der planerischen Überlegungen zu geben. Anschließend wird die mit der Durchführung der Planung verbundene Veränderung des Umweltzustandes in Zusammenfassung der Fachgutachten, die im Zuge der Umweltprüfung als erforderlich bestimmt wurden, dokumentiert und bewertet. Die mit der Planung verbundenen Umweltauswirkungen sollen deutlich herausgestellt werden, um anschließend Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich negativer Umweltauswirkungen abzuleiten.

 

Der Bericht über die Kompensationsfläche gibt Aufschluss über deren Lage sowie über die weiteren Bewirtschaftungsauflagen.

 

Als wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen aus der frühzeitigen Beteiligung die Stellungnahme des Landkreises Emsland zur Raumordnung, Naturschutz und Forsten, Wasserwirtschaft, Straßenbau und Brandschutz, die Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zum Bodenschutz und zum Bergbau, die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zu dem Thema Land- und Forstwirtschaft, die Stellungsnahmen des Trink- und Abwasserverbandes (TAV) „Bourtanger Moor“ zum Thema Wasserwirtschaft und die Stellungnahme vom Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems zum Flurbereinigungsverfahren vor.

 

Als wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen aus der formellen Beteiligung die Stellungnahme des Landkreises Emsland zum Städtebau und Naturschutz und Forsten, die Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zum Bodenschutz und zum Bergbau, die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zu dem Thema Land- und Forstwirtschaft, die Stellungsnahmen des Trink- und Abwasserverbandes (TAV) „Bourtanger Moor“ zum Thema Wasserwirtschaft und die Stellungnahme vom Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems zum Flurbereinigungsverfahren vor.

 

Während der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Geeste können Stellungnahmen elektronisch (Per E-Mail: [email protected]) oder auch auf anderem Weg zu der beabsichtigen Planung abgegeben werden, wobei Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.

 

Alle Änderungen in den Planunterlagen wurden zur besseren Nachvollziehbarkeit farblich hervorgehoben und sind kenntlich gemacht.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o. g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 3 Abs. 3 BauGB unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung hätten geltend gemacht werden können.

 

Geeste, den 12.06.2025

Der Bürgermeister

Höke

 

Bekanntmachung Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 201 Sondergebiet Freifläche Photovoltaik

Bebauungsplan Nr. 201 Sondergebiet Freifläche Photovoltaik

Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 201 Sondergebiet Freifläche Photovoltaik Umweltbezogene Stellungnahmen

Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 201 Sondergebiet Freifläche Photovoltaik Begründung

Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 201 Sondergebiet Freifläche Photovoltaik Abwägung 4.1 Anlage 1

Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 201 Sondergebiet Freifläche Photovoltaik Abwägung 4_2 Anlage 2