Auftragsvergaben

„Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) überschreitet.“ Gemäß dieser Vorgabe des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (§§ 19 VOB/A und VOL/A, „ex-post-Transparenz“), veröffentlicht die Gemeinde Geeste an dieser Stelle entsprechende erfolgte Auftragsvergaben. Ebenfalls veröffentlicht werden freihändige Vergaben deren Auftragswert 15.000 € (ohne Umsatzsteuer) übersteigen.

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