Bebauungsplan Nr. 129 Zuchtrindervermarktung Dalum

Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Geeste
Bebauungsplan Nr. 129 „Zuchtrindervermarktung“, OT Dalum
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung
mit § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch
In seiner Sitzung am 11.06.2025 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Geeste beschlossen, eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Der Vorentwurf des oben genannten Bauleitplans wird als Entwurf und mit der dazugehörigen Begründung erneut für die Dauer von zwei Wochen im Internet veröffentlicht, zusätzlich werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gegeben. Die erste öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 129 hat in der Zeit vom 25.02.2025 bis 28.03.2025 stattgefunden. Aufgrund von Anregungen, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegeben worden sind, ist eine Änderung des Planentwurfes erforderlich, wobei die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind.
Da durch die Änderung und Ergänzung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung und Ergänzung betroffenen Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.
Das Plangebiet liegt westlich der Bundesautobahn 31, nördlich der Landesstraße 67 (Wietmarscher Damm) und östlich der Kreisstraße 35 (Süd-Nord-Straße) im Ortsteil Dalum. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Kartenausschnitt (Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2025 )
Der Entwurf der oben genannten Bauleitplanung sowie die dazugehörige Begründung inklusive Anlagen liegen während der Zeit vom
24.06.2025 bis zum 08.07.2025
während der Dienststunden, montags – donnerstags von 08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr und freitags von 08.30 – 12.30 Uhr, im Fachbereich Planen und Bauen des Rathauses der Gemeinde Geeste, Zimmer C 2, Am Rathaus 3, 49744 Geeste-Dalum, sowie auf der Internetseite der Gemeinde Geeste unter dem Menüpunkt Rathaus und Bürgerservice – Veröffentlichungen – Bekanntmachungen zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist ohne vorherige Terminabstimmung und ohne vorherige Anmeldung möglich. Weiterhin können die Unterlagen über das Landesportal Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?q=geeste&f=procedure:procedure_dev_plan angesehen werden.
Zum Bebauungsplan Nr. 129 „Zuchtrindervermarktung“ liegen neben der Begründung die nachfolgenden umweltbezogenen Informationen aus:
Der Umweltbericht enthält Aussagen zu einer groben Abschätzung der möglichen Beeinträchtigung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotoptypen, Schutzgüter Fläche und Boden, Wasser, Grundwasser, Oberflächenwasser, Luft und Klima, Landschaft, Biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete, Mensch und seine Gesundheit sowie Bevölkerung insgesamt, Immissionen Landwirtschaft und sonstige Immissionen, Kulturgüter und sonstige Sachgüter. Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern, Emissionen Abfall- und Abwasserbeseitigung. Auch wird die Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere auch im Zusammenhang mit Wärmeversorgung von Gebäuden, sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Fachpläne, Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität und die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung betrachtet. Der Umweltzustand und die besonderen Umweltmerkmale im unbeplanten Zustand werden nachfolgend auf das jeweilige Schutzgut bezogen dargestellt, um die besondere Empfindlichkeit von Umweltmerkmalen gegenüber der Planung herauszustellen und Hinweise auf die Berücksichtigung im Zuge der planerischen Überlegungen zu geben. Anschließend wird die mit der Durchführung der Planung verbundene Veränderung des Umweltzustandes in Zusammenfassung der Fachgutachten, die im Zuge der Umweltprüfung als erforderlich bestimmt wurden, dokumentiert und bewertet. Die mit der Planung verbundenen Umweltauswirkungen sollen deutlich herausgestellt werden, um anschließend Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich negativer Umweltauswirkungen abzuleiten.
Der Immissionsschutztechnische Bericht hat die Geruchsimmissionssituation, die Zusatzbelastung an Ammoniakkonzentrat und der Stickstoffdeposition sowie die Zusatzbelastung an Staubimmissionen untersucht. Weiterhin wurden die ermittelten Staubimmissionen anhand des Leitfadens zur Ermittlung und Bewertung von Bioaerosolen der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz beurteilt.
Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ermittelt und stellt die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bezüglich der gemeinschaftlich geschützten Arten (alle heimischen europäischen Vogelarten, Arten des Anhang IV der FFH-RL (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie)), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, dar.
Der Erläuterungsbericht zum Entwässerungskonzept zeigt die Entwässerung der vorhandenen und geplanten versiegelten Flächen auf.
Ebenfalls wurde eine ergänzende Planung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt.
Als wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen aus den vorherigen Verfahrensschritten die Stellungnahme des Landkreises Emsland zur Raumordnung, zum Städtebau, zur Gesundheit und zum Immissionsschutz, die Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes zum Immissionsschutz, die Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zum Bodenschutz und zum Bergbau, die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zu dem Thema Land- und Forstwirtschaft, die Stellungsnahmen des Trink- und Abwasserverbandes (TAV) „Bourtanger Moor“ zum Thema Wasserwirtschaft, die Stellungnahme vom Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems zum Flurbereinigungsverfahren und die Stellungnahme vom Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Nr. 95 „Ems I“ zur Gewässerordnung vor.
Als wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen aus der in 2025 durchgeführten Beteiligung liegen die Stellungnahme des Landkreises Emsland zum Städtebau und zur Wasserwirtschaft, die Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zum Bodenschutz und zum Bergbau, die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zu dem Thema Land- und Forstwirtschaft, die Stellungsnahmen des Trink- und Abwasserverbandes (TAV) „Bourtanger Moor“ zum Thema Wasserwirtschaft, die Stellungnahme vom Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems zum Flurbereinigungsverfahren sowie eine private Stellungnahme vor.
Während der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Geeste können Stellungnahmen elektronisch (Per E-Mail: [email protected]) oder auch auf anderem Weg zu der beabsichtigten Planung abgegeben werden, wobei Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.
Alle Änderungen in den Planunterlagen wurden zur besseren Nachvollziehbarkeit farblich hervorgehoben und kenntlich gemacht.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o. g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 3 Abs. 3 BauGB unzulässig ist, wenn ihm die Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung hätten geltend gemacht werden können.
Geeste, den 12.06.2025
Der Bürgermeister
Höke
Bekanntmachung Auslegung Bebauungsplan Nr. 129 „Zuchtrindervermarktung“, OT Dalum
Bebauungsplan Nr. 129 Zuchtrindervermarktung
Bebauungsplan Nr. 129 Zuchtrindervermarktung umweltbezogene Stellungnahmen
Bebauungsplan Nr. 129 Zuchtrindervermarktung Begruendung
Bebauungsplan Nr. 129 Zuchtrindervermarktung Ausgleichsmaßnahmen Anlage 1
Bebauungsplan Nr. 129 Zuchtrindervermarktung Biotoptypenkartierung Anlage 2
Bebauungsplan Nr. 129 Zuchtrindervermarktung Entwaesserungskonzept Anlage 3
Bebauungsplan Nr. 129 Zuchtrindervermarktung Abwaegung_4.1 Anlage 4
Bebauungsplan Nr. 129 Zuchtrindervermarktung Abwaegung_4.2 Anlage 5
Bebauungsplan Nr. 129 Zuchtrindervermarktung saP Anlage 6
Bebauungsplan Nr. 129 Zuchtrindervermarktung Lageplan Anlage 7
Bebauungsplan Nr. 129 Zuchtrindervermarktung Abwaegung_3.2_4.2_2025 Anlage 8
Bebauungsplan Nr. 129 Zuchtrindervermarktung Immissionsschutztechnischer Bericht Anlage 9
Bebauungsplan Nr. 129 Zuchtrindervermarktung Uebertragbarkeitspruefung Anlage 10