Leinenpflicht für Hunde ab dem 1. April: Brut- und Setzzeit beginnt am 1. April

Hund

In Wäldern und auf Feldwegen dürfen Hunde nicht mehr frei herumlaufen – ab dem 01. April gilt die Leinenpflicht für Vierbeiner. Grund ist der Schutz der Wildtiere in der nun beginnenden Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit.

 

Die Leinenpflicht ab dem ersten April gilt 15 Wochen lang – bis Mitte Juli. Die Leinenpflicht sorgt laut Niedersächsischem Landwirtschaftsministerium dafür, dass Wildtiere ihren Nachwuchs ungestört und geschützt auf die Welt bringen können. „Ausgenommen von der Regelung sind Hunde, die zur Jagdausübung, als Rettungs- oder Blindenführhunde sowie von der Polizei eingesetzt werden“, erklärt Oliver Franke, Fachbereichsleiter Bürgerdienste, Arbeit und Soziales. Wer als Halter gegen die Regelung verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. In Naturschutzgebieten besteht diese Pflicht sogar ganzjährig. Auch beim Baden gilt es, den Vierbeiner anzuleinen.

 

Weiterhin besteht Anleinpflicht in der Nähe von Spielplätzen, Sportanlagen, Kindergärten, Schulen sowie bei größeren Menschenansammlungen. Insbesondere von Spielplätzen sind Hunde darüber hinaus generell fernzuhalten. „Außerhalb der genannten Flächen sollte ein nicht angeleinter Hund auf jeden Fall immer unter Aufsicht geführt werden, so dass beispielsweise keine Menschen oder andere Tiere angesprungen oder angegriffen werden können“, rät Franke.