Europawahl

In der Zeit vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die wahlberechtigten Bürger*innen der Europäischen Union das 10. Europäische Parlament. Als Wahltermin in Deutschland wurde von der Bundesregierung Sonntag, 09. Juni 2024 bestimmt.

 

Jede wahlberechtigte Person erhält eine Stimme, um das Europäische Parlament für die Dauer von 5 Jahren zu wählen.

 

Wahlberechtigung

 

Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

 

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben, also spätestens am 09.06.2008 geboren sind.
  • seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Darüber hinaus auch Staatsangehörige der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger*innen), die

  • in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
  • alle weiten oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

 

Alle Wahlberechtigten werden in ein Wählerverzeichnis aufgenommen.

Automatisch aufgenommen werden alle Wahlberechtigten, die am Stichtag 28.04.2024 mit Hauptwohnung in Geeste gemeldet sind. Für die Europawahl werden diejenigen Unionsbürger automatisch eingetragen, die bereits bei der Wahl 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament eine Eintragung beantragt haben.

 

Wichtig: Für die Wahlberechtigung von Unionsbürgern*innen muss ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.

Unionsbürgerinnen und -bürger - Die Bundeswahlleiterin

 

Auch im Ausland lebende Deutsche sind wahlberechtigt. Diese müssen bei ihrer jeweils letzten Wohnsitzgemeinde der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

 

Alle automatisch eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigungskarte, die als Nachweis für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis dient. Das Wählerverzeichnis kann in der Zeit vom 20.05.2024 bis zum 24.05.2024 im Wahlamt der Gemeinde Geeste eingesehen werden.

  

Briefwahl

 

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, Ihre Stimme persönlich abzugeben, können Sie per Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Den Wahlschein für die Briefwahl müssen Sie beantragen. Dies kann ab sofort entweder online oder schriftlich durch Abgabe der Wahlbenachrichtigungskarte erfolgen.

 

Der Wahlschein wird nur benötigt, wenn Sie am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen können und daher Briefwahl beantragen möchten.

 

Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig, um Ihr Wahlrecht auszuüben und beachten Sie auch die Laufzeiten der Post.

 

Hier können Sie die Briefwahl online beantragen. 

 

Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel können nicht ersetzt werden!

 

Wahllokale

 

Die Wahllokale sind am 09. Juni 2024 von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

 

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Anschrift Ihres Wahllokals. Die Nummer Ihres Wahlbezirks sowie die Bezeichnung des Wahlraums sind ebenfalls aufgedruckt.

 

Achten Sie darauf, dass es im Vergleich zu letzten Wahl zu Änderungen bei den Wahllokalen kommen kann!

 

Wahlvorstand

 

Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet. Der Wahlvorstand besteht aus Wahlberechtigten, die diese Aufgabe ehrenamtlich wahrnehmen. Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus:

  • der/dem Wahlvorsteher*in
  • der/dem stellvertretenden Wahlvorsteher*in
  • drei bis sieben Beisitzer*innen; aus diesem Kreis wird ein*e Schriftführer*in sowie ein*e stellvertretende*r Schriftführer*in bestimmt

Zur Übernahme des Ehrenamtes als Wahlvorstandsmitglieds ist grundsätzlich jede*r Wahlberechtigte*r verpflichtet.

 

Für die Übernahme der ehrenamtlichen Mitarbeit im Wahlvorstand wird ein Erfrischungsgeld gezahlt.

 

Bei Interesse setzen Sie sich mit dem Wahlamt der Gemeinde Geeste unter der Telefonnummer 05937/69-252 oder unter [email protected] in Verbindung.