Kartenausschnitt Gewerbegebiet westlich Dieselstraße BPlan 88 FPlan 89. Änderung 2

Amtliche Bekanntmachung

 

Bauleitplanung der Gemeinde Geeste;

Wirksamwerden der 89. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geeste (Gewerbegebiet westlich Dieselstraße)

Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 88 „Gewerbegebiet westlich Dieselstraße“, OT Groß Hesepe

 

Flächennutzungsplan

Der Rat der Gemeinde Geeste hat in seiner Sitzung am 20.02.2025 die 89. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geeste, OT Groß Hesepe einschließlich Begründung mit Umweltbericht festgestellt. Diese 89. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Geeste wurde mit Verfügung vom 01.04.2025, Az. 65-610-304-1/89 gemäß § 6 Abs. 1 BauGB durch den Landkreis Emsland genehmigt.

 

Das Plangebiet liegt nördlich der Straße „Zu den Tannen“ und westlich der Dieselstraße im Ortsteil Groß Hesepe der Gemeinde Geeste. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachstehenden Kartenausschnitt (Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2022 ):

  

Mit dieser Bekanntmachung wird die 89. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geeste, OT Groß Hesepe einschließlich Begründung mit Umweltbericht gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.

 

Die 89. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geeste einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung, liegen ab sofort unbefristet während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Geeste, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer C 2, öffentlich aus und können dort von jedermann eingesehen werden.

 

Bebauungsplan

 

Der Rat der Gemeinde Geeste hat in seiner Sitzung am 20.02.2025 den Bebauungsplan Nr. 88 „Gewerbegebiet westlich Dieselstraße“, OT Groß Hesepe einschließlich der Begründung mit Umweltbericht gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Der Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes ist im vorstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt. Das Plangebiet liegt nördlich der Straße „Zu den Tannen“ und westlich der Dieselstraße im Ortsteil Groß Hesepe der Gemeinde Geeste.

 

Der Bebauungsplan Nr. 88 „Gewerbegebiet westlich Dieselstraße“, OT Groß Hesepe einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung liegen ab sofort unbefristet während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Geeste, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer C 2, öffentlich aus und können dort von jedermann eingesehen werden.

 

Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplan Nr. 88 „Gewerbegebiet westlich Dieselstraße“, OT Groß Hesepe gemäß § 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig geworden.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan entstehenden Vermögensnachteilen sowie die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

 

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und die nach § 214 Abs. 2 a beachtlichen Fehler sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der o. g. Bauleitpläne schriftlich gegenüber der Gemeinde Geeste, Am Rathaus 3, 49744 Geeste-Dalum, geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

 

49744 Geeste, den 16.04.2025                                                  

Gemeinde Geeste                                                                                      

Der Bürgermeister

Höke

 

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