Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Gemeinde Geeste; Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 200 „Sondergebiet Tierhaltungsanlagen“, 12. Änderung

Bebauungsplan Nr. 200 - SO Tierhaltungsanlagen - Grafik

Amtliche Bekanntmachung

 

Bauleitplanung der Gemeinde Geeste; Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 200 „Sondergebiet Tierhaltungsanlagen“, 12. Änderung

Der Rat der Gemeinde Geeste hat in seiner Sitzung am 03.09.2025 den Bebauungsplanes Nr. 200 „Sondergebiet Tierhaltungsanlagen“, 12. Änderung einschließlich der Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. 

 

Der Geltungsbereich des oben genannten Bauleitplanes liegt im Hinblick auf das anzupassende Baufenster westlich der Straße Siedlung und nördlich der Straße „An der Moorbeeke“ des Gemeindegebietes Geeste. Es handelt sich um die Flurstücke 37 und 36/1 der Flur 42 der Gemarkung Dalum. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Kartenausschnitt. 

 

Der Bebauungsplan liegt einschließlich der Begründung nebst Zusammenfassender Erklärung ab sofort unbefristet während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Geeste, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer C 3, öffentlich aus und kann dort von jedermann eingesehen werden. Ergänzend wird er in das Internet eingestellt (www.geeste.de) und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht.

 

Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplanes Nr. 200 „Sondergebiet Tierhaltungsanlagen“, 12. Änderung einschließlich der Begründung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig geworden. 

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan entstehenden Vermögensnachteilen sowie die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. 

 

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und die nach § 214 Abs. 2 a beachtlichen Fehler sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des o. g. Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Geeste, Am Rathaus 3, 49744 Geeste-Dalum, geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. 

 

49744 Geeste, den 04.09.2025 

Gemeinde Geeste 

Der Bürgermeister 

Höke

 

Bek. Amtsblatt Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 200 Sondergebiet Tierhaltungsanlagen 23.09.2025

 

Bebauungsplan Nr.200 Ausfertigung Sondergebiet Tierhaltungsanlagen 23.09.2025