Bebauungsplan 27 - 93 Änderung "Östlich Meppener Straße"

Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Geeste
93. Änderung Flächennutzungsplan
Bebauungsplan Nr. 27 „Östlich Meppener Straße“, OT Groß Hesepe
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
In seiner Sitzung am 22.10.2025 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Geeste beschlossen, den Vorentwurf der oben genannten Bauleitpläne als Entwurf und mit den dazugehörigen Begründungen für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen, zusätzlich werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.
Das Plangebiet liegt östlich der Meppener Straße (L 48) im Ortsteil Groß Hesepe der Gemeinde Geeste. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachstehenden Kartenausschnitt.
Der Entwurf der oben genannten Bauleitpläne sowie die zugehörigen Begründungen inklusive Anlagen liegen während der Zeit vom
04.11.2025 bis 05.12.2025
während der Dienststunden, montags – donnerstags von 08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr und freitags von 08.30 – 12.30 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Geeste, Am Rathaus 3, 49744 Geeste, Zimmer C 2 sowie auf der Internetseite der Gemeinde Geeste unter dem Menüpunkt Rathaus und Bürgerservice – Veröffentlichungen – Bekanntmachungen zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist ohne vorherige Terminabstimmung und ohne vorherige Anmeldung möglich. Weiterhin können die Unterlagen über das Landesportal Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?q=geeste&f=procedure:procedure_dev_plan angesehen werden.
Zur oben genannten Bauleitplanung liegen neben der Begründung die nachfolgenden umweltbezogenen Informationen aus:
Der Umweltbericht enthält Aussagen zu einer groben Abschätzung der möglichen Beeinträchtigung der Schutzgüter, Mensch, Tiere, Pflanzen und Biotope, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete, Kultur und Sachgüter, Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern. Auch wird die Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere auch im Zusammenhang mit Wärmeversorgung von Gebäuden, sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Fachpläne, Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität und die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung betrachtet. Der Umweltzustand und die besonderen Umweltmerkmale im unbeplanten Zustand werden nachfolgend auf das jeweilige Schutzgut bezogen dargestellt, um die besondere Empfindlichkeit von Umweltmerkmalen gegenüber der Planung herauszustellen und Hinweise auf die Berücksichtigung im Zuge der planerischen Überlegungen zu geben. Anschließend wird die mit der Durchführung der Planung verbundene Veränderung des Umweltzustandes in Zusammenfassung der Fachgutachten, die im Zuge der Umweltprüfung als erforderlich bestimmt wurden, dokumentiert und bewertet. Die mit der Planung verbundenen Umweltauswirkungen sollen deutlich herausgestellt werden, um anschließend Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich negativer Umweltauswirkungen abzuleiten. Die Biotoptypenkartierung dokumentiert die erfassten Biotoptypen.
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurde untersucht, welche durch das Plangebiet verursachten Geräuschimmissionen auf die umliegende schutzbedürftige Bebauung einwirken. Eine Beurteilung des Straßenverkehrs erfolgt nach der DIN 18005 mit den darin genannten Richtlinien und Regelwerken. Die gewerblichen Nutzungen werden nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm – beurteilt.
Im Rahmen der geruchstechnischen Untersuchung wird die Gesamtzusatzbelastung an Geruchsimmissionen im Plangebiet ermittelt und nach den Kriterien der TA Luft bewertet.
In der vorliegenden Ersteinschätzung zur Entwässerung der befestigten Flächen im Plangebiet „Östlich der Meppener Straße“ in Groß Hesepe (Bebauungsplan Nr. 27) werden die Möglichkeiten zur Bewirtschaftung des Oberflächenwassers anhand maßgeblicher Kriterien wie z. B. der Topografie und des Grundwasserstands, dem Standort und der Beschaffenheit des Untergrunds betrachtet. Dabei wird in erster Linie die Versickerung ins Grundwasser und eine Rückhaltung mit abschließender Einleitung in ein Gewässer betrachtet.
Als wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegt die Stellungnahme des Landkreises Emsland zur Raumordnung, Städtebau, Wasser- und Abfallwirtschaft, Naturschutz und Forsten und Denkmalpflege, die Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zum Bodenschutz und zum Bergbau, die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zu dem Thema Land- und Forstwirtschaft, die Stellungsnahmen des Trink- und Abwasserverbandes (TAV) „Bourtanger Moor“ zum Thema Wasserwirtschaft und die Stellungnahme vom Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems zum Flurbereinigungsverfahren und die Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten zu Forstwirtschaft vor.
Für die Flächennutzungsänderung wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat aber hätte geltend machen können.
Während der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Geeste können Stellungnahmen elektronisch (Per E-Mail: [email protected]) oder auch auf anderem Weg zu der beabsichtigen Planung abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o. g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 3 Abs. 3 BauGB unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung hätten geltend gemacht werden können.
Geeste, den 23.10.2025
Der Bürgermeister
Höke
B-Plan 27 - 93. Änderung BPlan 27 Begründung
B-Plan 27 - 93. Änderung FNPÄ93
B-Plan 27 - 93. Änderung FNPÄ93-Begründung
B-Plan 27 - 93. Änderung Abwägung 4.1
B-Plan 27 - 93. Änderung Abwägung 4.1 B-Plan
B-Plan 27 - 93. Änderung Biotypen
B-Plan 27 - 93. Änderung Entwässerung
B-Plan 27 - 93. Änderung Geruchsgutachten
B-Plan 27 - 93. Änderung Geruchsgutachten Anlage
B-Plan 27 - 93. Änderung Schallgutachten
B-Plan 27 - 93. Änderung Umweltbezogene Stellungnahme
B-Plan 27 - 93. Änderung Umweltbezogene Stellungnahme B-Plan 27