Bebauungsplan Nr. 10 Am Nachtigallenweg 3. Änderung
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Geeste
Bebauungsplan Nr. 10 „Am Nachtigallenweg“, 3. Änderung OT Dalum, Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
In seiner Sitzung am 08.06.2026 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Geeste die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen. In dieser Sitzung wurde ebenfalls beschlossen, den Vorentwurf des oben genannten Bauleitplanes als Entwurf und mit der dazugehörigen Begründung für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich auszulegen. Der Aufstellungs- sowie der Auslegungsbeschluss werden hiermit bekannt gegeben. Das Plangebiet der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Nachtigallenweg“ liegt innerhalb der Ortslage Dalum, im Osten der Gemeinde Geeste. Dieser Bebauungsplan umfasst die Flurstücke 270/490, 270/491 und 270/492 (tw.) zu einer Größe von ca. 1.184 m². Das Plangebiet wird durch angrenzende bebaute Bereiche im Bereich Lange Straße umgeben. Südlich wird das Plangebiet durch den Verlauf der Langen Straße begrenzt.
(Quelle des Kartenausschnittes: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2026 )
Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Nachtigallenweg“, 3. Änderung, OT Dalum, im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch möglich. Es wird bekanntgemacht, dass gem. § 13 Baugesetzbuch keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch durchgeführt wird.
Der Entwurf des oben genannten Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung liegen während der Zeit vom 23.06.2026 bis zum 24.07.2026 während der Dienststunden, montags – donnerstags von 08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr und freitags von 08.30 – 12.30 Uhr, im Fachbereich Planen und Bauen des Rathauses der Gemeinde Geeste, Zimmer C 2, Am Rathaus 3, 49744 Geeste-Dalum, sowie auf der Internetseite der Gemeinde Geeste unter dem Menüpunkt Rathaus und Bürgerservice – Veröffentlichungen – Bekanntmachungen zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist ohne vorherige Terminabstimmung und ohne vorherige Anmeldung möglich. Weiterhin können die Unterlagen über das Landesportal Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?q=geeste&f=procedure:proce-dure_dev_plan angesehen werden.
Während der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Geeste können Stellungnahmen elektronisch (Per E-Mail: [email protected]) oder auch auf anderem Weg zu der beabsichtigten Planung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o. g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 3 Abs. 3 BauGB unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung hätten geltend gemacht werden können.
Geeste, den 09.06.2026
Der Bürgermeister
Bebauungsplan Nr. 10 Am Nachtigallenweg 3. Änderung Bekanntmachung
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