Bebauungsplan Nr. 135 Industriegebiet nördlich Wietmarscher Damm

Bekanntmachung

 

Bauleitplanung der Gemeinde Geeste

 

Bebauungsplan Nr. 135 „Industriegebiet nördlich Wietmascher Damm“, 1. Änderung

OT Dalum, Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch

 

 

1.      Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

2.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

In seiner Sitzung am 22.10.2025 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Geeste die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen. In dieser Sitzung wurde ebenfalls beschlossen, den Vorentwurf des oben genannten Bauleitplanes als Entwurf und mit der dazugehörigen Begründung für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich auszulegen. Der Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss über die Veröffentlichung werden hiermit bekannt gegeben.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 135 „Industriegebiet nördlich Wietmarscher Damm“, 1. Änderung liegt im südwestlichen Randgebiet der Ortslage Dalum, direkt westlich angrenzend zum Gewerbe- und Industriegebiet Dalum. Es wird im Süden durch die Landesstraße 67 (Wietmarscher Damm) und im Norden durch einen landwirtschaftlichen Weg begrenzt. Auch im östlichen Randbereich verläuft ein landwirtschaftlicher Weg, der nach Norden in die Elwerathstraße übergeht.                                  

 

(Quelle des Kartenausschnittes: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2025 )

 

Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 135 „Industriegebiet nördlich Wietmarscher Damm“, 1. Änderung, OT Dalum, im vereinfachten Verfahren gemäß    § 13 Baugesetzbuch möglich. Es wird bekanntgemacht, dass gem. § 13 Baugesetzbuch keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch durchgeführt wird.

 

Der Entwurf des oben genannten Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung liegen während der Zeit vom

04.11.2025 bis zum 05.12.2025

während der Dienststunden, montags – donnerstags von 08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr und freitags von 08.30 – 12.30 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Geeste, Am Rathaus 3, 49744 Geeste, Zimmer C 2 sowie auf der Internetseite der Gemeinde Geeste unter dem Menüpunkt Rathaus und Bürgerservice – Veröffentlichungen – Bekanntmachungen zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist ohne vorherige Terminabstimmung und ohne vorherige Anmeldung möglich. Weiterhin können die Unterlagen über das Landesportal Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?q=geeste&f=procedure:procedure_dev_plan angesehen werden.

 

Während der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Geeste können Stellungnahmen elektronisch (Per E-Mail: [email protected]) oder auch auf anderem Weg zu der beabsichtigten Planung abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o. g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 3 Abs. 3 BauGB unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung hätten geltend gemacht werden können.

 

Geeste, den 23.10.2025

Der Bürgermeister

Höke

 

Bekanntmachung B-Plan 135 Industriegebiet nördlich Wietmarscher Damm

Begründung B-Plan 135 Industriegebiet nördlich Wietmarscher Damm

Zeichnung B-Plan 135 Industriegebiet nördlich Wietmarscher Damm