Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Geeste

Bebauungsplan Nr. 200 „SO Tierhaltungsanlagen“, 15. Änderung

 

  • Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

In seiner Sitzung am 19.10.2026 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Geeste die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen, der Vorentwurf des oben genannten Bauleitplans wird als Entwurf mit der dazugehörigen Begründung für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, zusätzlich werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt.

 

Das Plangebiet liegt an der Ölwerkstraße 96, K233 Gemarkung Dalum, Flur 31, Flurstück 9/2, der Gemeinde Geeste. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachstehenden Kartenausschnitt:
 

(Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2026 )

 

Der Entwurf des oben genannten Bauleitplans sowie die zugehörige Begründung inklusive Anlagen liegen während der Zeit vom:

                                                            03.11.2026 bis zum 04.12.2026

 während der Dienststunden, montags – donnerstags von 08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr und freitags von 08.30 – 12.30 Uhr, im Fachbereich Planen und Bauen des Rathauses der Gemeinde Geeste, Zimmer C 2, Am Rathaus 3, 49744 Geeste-Dalum, sowie auf der Internetseite der Gemeinde Geeste unter dem Menüpunkt Rathaus und Bürgerservice – Veröffentlichungen – Bekanntmachungen zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist ohne vorherige Terminabstimmung und ohne vorherige Anmeldung möglich. Weiterhin können die Unterlagen über das Landesportal Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?q=geeste&f=procedure:procedure_dev_plan angesehen werden.

 

Zum Bebauungsplan Nr. 200 „Sondergebiet Tierhaltungsanlagen“, 15. Änderung liegen neben der Begründung die nachfolgenden umweltbezogenen Informationen aus:

 

Der Umweltbericht enthält Aussagen zu einer groben Abschätzung der möglichen Beeinträchtigung der Schutzgüter, Tiere, Pflanzen, Biotoptypen, Schutzgut Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete, Mensch und seine Gesundheit sowie Bevölkerung insgesamt, Kultur und sonstige Sachgüter, Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern. Auch wird die Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Wärmeversorgung von Gebäuden, sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energien, Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Fachpläne, Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität und die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung betrachtet. Der Umweltzustand und die besonderen Umweltmerkmale im unbeplanten Zustand werden nachfolgend auf das jeweilige Schutzgut bezogen dargestellt, um die besondere Empfindlichkeit von Umweltmerkmalen gegenüber der Planung herauszustellen und Hinweise auf die Berücksichtigung im Zuge der planerischen Überlegungen zu geben. Anschließend wird die mit der Durchführung der Planung verbundene Veränderung des Umweltzustandes in Zusammenfassung der Fachgutachten, die im Zuge der Umweltprüfung als erforderlich bestimmt wurden, dokumentiert und bewertet. Die mit der Planung verbundenen Umweltauswirkungen sollen deutlich herausgestellt werden, um anschließend Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich negativer Umweltauswirkungen abzuleiten. Die Biotoptypenkartierung dokumentiert die erfassen Biotoptypen.

 

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ermittelt und stellt die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bezüglich der gemeinschaftlich geschützten Arten (alle heimischen europäischen Vogelarten, Arten des Anhang IV der FFH-RL (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie)), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, dar.

 

Die immissionsschutztechnische Untersuchung ermittelt die Geruchsimmissionssituation, bezogen auf Geruchsimmissionen, Ammoniakimmission, Stickstoffdeposition und Staubimmissionen. Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage der TA Luft.

 

Als wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegt die Stellungnahme des Landkreises Emsland zu Naturschutz und Forsten, Abfall und Bodenschutz, Immissionsschutz, Gesundheit und Straßenbau, die Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zum Bergbau West, die Stellungnahme der Landwirtschafskammer zur Land- und Forstwirtschaft, die Stellungsnahmen des Trink- und Abwasserverbandes (TAV) „Bourtanger Moor“ zum Thema Wasserwirtschaft und die Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten, Forstamt Ankum zur Forstwirtschaft.

 

Während der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Geeste können Stellungnahmen elektronisch (Per E-Mail: [email protected]) oder auch auf anderem Weg zu der beabsichtigten Planung abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o. g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 3 Abs. 3 BauGB unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung hätten geltend gemacht werden können.

 

Geeste, den 20.10.2026

Der Bürgermeister

Höke