Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Geeste
Bebauungsplan Nr. 200 „SO Tierhaltungsanlagen“, 13. Änderung
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
In seiner Sitzung am 18.02.2026 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Geeste die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen, der Vorentwurf des oben genannten Bauleitplans wird als Entwurf mit der dazugehörigen Begründung für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, zusätzlich werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 200 „Sondergebiet Tierhaltungsanlagen“, 13. Änderung liegt im südwestlichen Bereich des Ortsteils Dalum, südlich der Straße „Wietmarscher Damm“ (L 67). Er umfasst eine Fläche von ca. 21.000 m². Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachstehenden Kartenausschnitt. Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2025
Der Entwurf des oben genannten Bauleitplans sowie die zugehörige Begründung inklusive Anlagen liegen während der Zeit vom
03.03.2026 – 08.04.2026
während der Dienststunden, montags – donnerstags von 08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr und freitags von 08.30 – 12.30 Uhr, im Fachbereich Planen und Bauen des Rathauses der Gemeinde Geeste, Zimmer C 2, Am Rathaus 3, 49744 Geeste-Dalum, sowie auf der Internetseite der Gemeinde Geeste unter dem Menüpunkt Rathaus und Bürgerservice – Veröffentlichungen – Bekanntmachungen zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist ohne vorherige Terminabstimmung und ohne vorherige Anmeldung möglich. Weiterhin können die Unterlagen über das Landesportal Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?q=geeste&f=procedure:procedure_dev_plan angesehen werden.
Zum Bebauungsplan Nr. 200 „Sondergebiet Tierhaltungsanlagen“, 13. Änderung liegen neben der Begründung keine weiteren umweltbezogenen Informationen aus.
Als wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegt die Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zum Bodenschutz und zum Bergbau, die Stellungsnahmen des Trink- und Abwasserverbandes (TAV) „Bourtanger Moor“ zum Thema Wasserwirtschaft, die Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten, Forstamt Ankum zur Forstwirtschaft und die Stellungnahme des Unterhaltungs- u. Landschaftspflegeverband Nr. 94 zu Gewässern zweiter Ordnung.
Während der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Geeste können Stellungnahmen elektronisch (Per E-Mail: [email protected]) oder auch auf anderem Weg zu der beabsichtigten Planung abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o. g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 3 Abs. 3 BauGB unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung hätten geltend gemacht werden können.
Geeste, den 19.02.2026
Der Bürgermeister
Höke
B-Plan 200 13. Änderung Baufenster 170
B-Plan 200 13. Änderung Begründung
B-Plan 200 13. Änderung Bekanntmachung