Kommunalwahl und Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 13. September 2026
Am 13. September 2026 finden in Niedersachsen die Gemeinde- und Kreiswahlen und in der Gemeinde Geeste auch die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters statt.
1. Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlberechtigten als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Gemeindewahlausschusses
Gemäß § 10 Abs. 1 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der aktuellen Fassung ist für das Wahlgebiert ein Wahlausschuss zu bilden. Den Vorsitz führt die Gemeindewahlleitung. Sie beruft sechs weitere Mitglieder auf Vorschlag der im Wahlgebiet vertretenden Parteien und Wählergruppen aus den Wahlberechtigten des Wahlgebietes.
Die im Gebiet der Gemeinde Geeste vertretenen Parteien und Wählergruppen werden daher gebeten, Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Mitglieder und stellv. Mitglieder im Wahlausschuss vorzuschlagen.
2. Aufforderung zur Benennung von Wahlberechtigten als Mitglieder der Wahlvorstände
Für jeden der 16 Wahlbezirke in der Gemeinde Geeste wird ein Wahlvorstand gebildet, der aus dem Wahlvorsteher/der Wahlvorsteherin, dem stellvertretenden Wahlvorsteher/der stellvertretenden Wahlvorsteherin und weiteren Mitgliedern besteht. Die Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, Wahlberechtigte als Mitglieder für die aus Anlass der Kommunalwahlen zu bildenden Wahlvorstände vorzuschlagen (§ 10 Abs. 3 NKWO).
Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nach § 13 Abs. 2 NKWG ein Wahlehrenamt nicht innehaben. Hinsichtlich der Gründe für die Ablehnung eines Wahlehrenamtes wird auf § 13 Abs. 3 NKWG verwiesen.
Vorschläge für den Wahlausschuss und die Wahlvorstände sind bis zum 15. März 2026 an den Wahlleiter der Gemeinde Geeste, Am Rathaus 3, 49744 Geeste zu richten.
Höke, Gemeindewahlleiter
49744 Geeste, 26. Februar 2026