Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Nachtigallenweg“, 3. Änderung OT Dalum

Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Nachtigallenweg“, 3. Änderung OT Dalum Grafik

Amtliche Bekanntmachung

 

 

Bauleitplanung der Gemeinde Geeste;

Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Nachtigallenweg“, 3. Änderung OT Dalum,

Verfahren nach § 13a BauGB

 

Der Rat der Gemeinde Geeste hat in seiner Sitzung am 02.09.2026 den Bebauungsplan Nr. 10 „Am Nachtigallenweg“, 3. Änderung OT Dalum, einschließlich Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Das Plangebiet der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Nachtigallenweg“ liegt innerhalb der Ortslage Dalum, im Osten der Gemeinde Geeste. Dieser Bebauungsplan umfasst die Flurstücke 270/490, 270/491 und 270/492 (tw.) zu einer Größe von ca. 1.184 m². Das Plangebiet wird durch angrenzende bebaute Bereiche im Bereich Lange Straße umgeben. Südlich wird das Plangebiet durch den Verlauf der Langen Straße begrenzt. (Quelle des Kartenausschnittes: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2026 )

 

Der Bebauungsplan liegt einschließlich der Begründung ab sofort unbefristet während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Geeste, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer C 3, öffentlich aus und kann dort von jedermann eingesehen werden. Ergänzend wird er in das Internet eingestellt (www.geeste.de) und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht.

 

Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Nachtigallenweg“, 3. Änderung OT Dalum, einschließlich der Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB rechtskräftig geworden.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan entstehenden Vermögensnachteilen sowie die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

 

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und die nach § 214 Abs. 2 a beachtlichen Fehler sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des o. g. Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Geeste, Am Rathaus 3, 49744 Geeste-Dalum, geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

  

49744 Geeste, den 03.09.2026                                                    

Gemeinde Geeste

Der Bürgermeister

Höke

 

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Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Nachtigallenweg“, 3. Änderung OT Dalum