Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 28 Gewerbegebiet Ölwerkstraße Teil I 96. Änderung OT Dalum

B-Plan Nr. 28 Gewerbegebiet Ölwerkstraße Teil I Kartenausschnitt

Amtliche Bekanntmachung


Bauleitplanung der Gemeinde Geeste;
Wirksamwerden der 96. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geeste (Gewerbegebiet Ölwerkstraße Teil I)
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gewerbegebiet Ölwerkstraße Teil I“, OT Dalum
 

Flächennutzungsplan
 

Der Rat der Gemeinde Geeste hat in seiner Sitzung am 17.06.2026 die 96. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geeste, OT Dalum einschließlich Begründung mit Umweltbericht festgestellt. Diese 96. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Geeste wurde mit Verfügung vom 28.08.2026, Az. 65-610-304-01/96 gemäß § 6 Abs. 1 BauGB durch den Landkreis Emsland genehmigt.


Das Plangebiet liegt südlich der Ölwerkstraße (K 233) und nördlich der Straße „An der Moorbeeke“ im Ortsteil Dalum der Gemeinde Geeste. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachstehenden Kartenausschnitt (Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2025 )


Mit dieser Bekanntmachung wird die 96. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geeste, OT Dalum einschließlich Begründung mit Umweltbericht gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam. 

 

Die 96. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geeste einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung, liegen ab sofort unbefristet während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Geeste, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer C 2, öffentlich aus und können dort von jedermann eingesehen werden.

 

Bebauungsplan


Der Rat der Gemeinde Geeste hat in seiner Sitzung am 17.06.2026 den Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Ölwerkstraße Teil I“, Ortsteil Dalum einschließlich der Begründung mit Umweltbericht gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.


Der Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes ist im nachstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt. Das Plangebiet liegt südlich der Ölwerkstraße (K 233) und nördlich der Straße „An der Moorbeeke“ im Ortsteil Dalum der Gemeinde Geeste. (Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2024 )


Der Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Ölwerkstraße Teil I“, Ortsteil Dalum einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung liegen ab sofort unbefristet während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Geeste, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer C 2, öffentlich aus und können dort von jedermann eingesehen werden. 


Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Ölwerkstraße Teil I“, Ortsteil Dalum gemäß § 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig geworden.


Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan entstehenden Vermögensnachteilen sowie die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.


Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und die nach § 214 Abs. 2 a beachtlichen Fehler sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der o. g. Bauleitpläne schriftlich gegenüber der Gemeinde Geeste, Am Rathaus 3, 49744 Geeste- Dalum, geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.


49744 Geeste, den 09.09.2026 

Gemeinde Geeste
Der Bürgermeister
Höke

Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 28 Gewerbegebiet Ölwerkstraße Teil I 96. Änderung OT Dalum