Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 200 „Sondergebiet Tierhaltungsanlagen“, 13. Änderung Kartenausschnitt

Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Geeste;

Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 200 „Sondergebiet Tierhaltungsanlagen“, 13. Änderung

 

Der Rat der Gemeinde Geeste hat in seiner Sitzung am 17.06.2026 den Bebauungsplanes Nr. 200 „Sondergebiet Tierhaltungsanlagen“, 13. Änderung einschließlich der Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 200 „Sondergebiet Tierhaltungsanlagen“, 13. Änderung liegt im südwestlichen Bereich des Ortsteils Dalum, südlich der Straße „Wietmarscher Damm“ (L 67).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachstehenden Kartenausschnitt:

(Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2025 

Der Bebauungsplan liegt einschließlich der Begründung nebst Zusammenfassender Erklärung ab sofort unbefristet während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Geeste, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer C 3, öffentlich aus und kann dort von jedermann eingesehen werden. Ergänzend wird er in das Internet eingestellt (www.geeste.de) und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht.

 

Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplanes Nr. 200 „Sondergebiet Tierhaltungsanlagen“, 13. Änderung einschließlich der Begründung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig geworden.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan entstehenden Vermögensnachteilen sowie die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

 

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und die nach § 214 Abs. 2 a beachtlichen Fehler sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des o. g. Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Geeste, Am Rathaus 3, 49744 Geeste-Dalum, geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

  

49744 Geeste, den 19.06.2026                                            

Gemeinde Geeste

Der Bürgermeister

Höke

 

Bekanntmachung