Widmung von Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr

 

Bekanntmachung

über die Widmung von Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr

 

 

Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes werden die Straßen

 

  • Lupinenweg (Flurstück 172, Flur 29, Gemarkung Geeste)

  • Zur Alten Scheune (Flurstück 410 tlw., Flur 7, Gemarkung Geeste)

  • Zum Neske (Flurstücke 410 tlw., 5 tlw., Flur 7, Gemarkung Geeste)

  • Am Kottenkamp (Flurstücke 410tlw., 7 tlw., Flur 7, Gemarkung Geeste)

     

in der Gemeinde Geeste durch Beschluss des Rates der Gemeinde Geeste vom 29.10.2025 mit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Geeste. Lagepläne können bei der Gemeinde Geeste, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer C 3, Am Rathaus 3, 49744 Geeste, eingesehen werden.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Osnabrück, Hakenstraße 15, 49074 Osnabrück, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.

Die Klage kann bei diesem Gericht auch in elektronischer Form eingelegt werden (§ 55a VwGO).

 

 

Geeste, den 30.10.2025                                                           

Gemeinde Geeste

Der Bürgermeister

Höke