Freie Sicht verhindert Unfälle
Unfälle oder „Beinahe-Unfälle“ passieren häufig, weil die Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht eingehalten werden. Allerdings führen auch Sichteinschränkungen zu solchen Gefahrensituationen.
Als Sichtdreieck wird das Sichtfeld bezeichnet, welches Verkehrsteilnehmer zur Verfügung haben müssen, wenn sie an einer Kreuzung in eine andere Straße einbiegen möchten. Für den Abbiegevorgang benötigen sie eine gewisse Zeitspanne. Um das Abbiegen in dieser Zeit abschließen zu können, muss die Strecke in beide Richtungen frei überschaubar sein.
Wenn nun das Sichtdreieck durch parkende Fahrzeuge, Gartenzäune, Hecken oder Ähnliches verdeckt ist, wird das Abbiegen erschwert und gefährdet die Verkehrssicherheit. Um die Sicherheit gewährleisten zu können, sollten die Sichtfelder auf einer Höhe zwischen 0.8 Meter und 2,50 Meter von Hindernissen freigehalten werden. Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt unter der Telefonnummer 05937/69-252 zur Verfügung.