Tierschutz stärken – Rechtliche Verpflichtungen für Katzenhalterinnen und Katzenhalter

Die Gemeinde Geeste erinnert daran, dass seit dem 29. Juni 2018 die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen gilt. Ziel dieser Regelung ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilaufender Katzen zu verhindern, den Tierschutz zu stärken und zugleich eine spürbare Entlastung für die kommunalen Dienste zu schaffen.

 

Alle Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, sind verpflichtet, diese kastrieren zu lassen. Die Kastration muss durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt erfolgen. Von dieser Regelung ausgenommen sind ausschließlich Hauskatzen, die nachweislich zu Zuchtzwecken gehalten werden (zum Beispiel Rassekatzen). Voraussetzung ist jedoch, dass die Versorgung und Kontrolle der Nachzucht glaubhaft dargelegt werden kann.

 

Zusätzlich sind freilaufende Katzen dauerhaft zu kennzeichnen – entweder durch einen Mikrochip oder durch eine Tätowierung, anhand derer der Tierhalter identifiziert werden kann. Zudem muss die Katze in einer zentralen Haustierdatenbank, wie z. B. TASSO oder dem Deutschen Haustierregister, registriert werden. Die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Katze den 5. Lebensmonat vollendet hat.

Als „freilaufend“ gelten Katzen, die in menschlicher Obhut gehalten werden und denen regelmäßig oder auch nur gelegentlich Freigang gewährt wird.

 

Wichtig ist außerdem: Wer freilaufende Katzen regelmäßig füttert, gilt nach dieser Verordnung ebenfalls als Halterin oder Halter – auch wenn das Tier formal keiner Person gehört.

 

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die genannten Pflichten verstößt, kann gemäß § 2 Absatz 2 mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro belangt werden.

 

Unkastrierte Katzen können sich in kurzer Zeit stark vermehren. Viele Nachkommen werden zu herrenlosen Streunern, sind krank, unterernährt oder werden Opfer von Verkehrsunfällen. Die Kastrationspflicht ist daher ein wichtiger Beitrag zum Tierschutz, zur Vermeidung von Tierleid und zur Entlastung der örtlichen Tierheime und Tierschutzvereine.

 

Darüber hinaus trägt die Maßnahme wesentlich zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Geeste bei – insbesondere im Ordnungsamt, das häufig mit Beschwerden und Fundtieren befasst ist, sowie beim Bauhof, die die Fundtiere vorübergehend versorgen.

 

Die vollständige Verordnung kann auf der Website der Gemeinde Geeste eingesehen oder im Rathaus angefordert werden.

 https://www.geeste.de/rathaus-und-buergerservice/ortsrecht/verordnungen

 

Foto: Nicolas Roters