Führerschein rechtzeitig umtauschen – Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 betroffen

Seit 2021 läuft die gesetzlich vorgeschriebene Umtauschfrist für ältere Führerscheine. Nachdem in den vergangenen Jahren bereits die alten rosa und grauen Papierführerscheine umgetauscht wurden, sind nun auch ältere Führerscheine im Scheckkartenformat an der Reihe. Diese müssen gegen den neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden. Betroffen sind Kartenführerscheine, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden.

 

Der Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden. Erfahrungsgemäß kommt es insbesondere zu Beginn eines Jahres zu einem erhöhten Antragsaufkommen und damit verbunden zu längeren Bearbeitungszeiten. Wer sich rechtzeitig um den Umtausch kümmert, kann dazu beitragen, Wartezeiten zu vermeiden.

 

Es wird daher empfohlen, den eigenen Führerschein und das Ausstellungsdatum frühzeitig zu überprüfen und – sofern die Umtauschfrist bevorsteht – bereits jetzt den Antrag zu stellen. Das Ausstellungsdatum befindet sich auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4 a.

 

Das Bürgerbüro der Gemeinde Geeste leitet den Antrag an die Führerscheinstelle des Landkreises Emsland zur weiteren Bearbeitung weiter. Das Bürgerbüro der Gemeinde Geeste ist vormittags von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet und samstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Nachmittags ist das Bürgerbüro am Montag und Dienstag in der Zeit zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr geöffnet, donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Telefonisch Rückfragen sind in dieser Zeit ebenfalls möglich unter der Nummer 05937 / 69-253. Eine Terminabsprache für den Umtausch im Bürgerbüro der Gemeinde Geeste ist nicht notwendig. Für eine Vorsprache in der Führerscheinstelle in Meppen ist ein Termin unter https://emsland.de/de/optigov/?ansicht=dienstleistung&eintrag=394 zu vereinbaren.

 

Der neue EU-Kartenführerschein wird dem Fahrerlaubnisinhaber auf direktem Weg per Post von der Bundesdruckerei übersandt. Die Kosten für den neuen EU-Kartenführerschein betragen einschließlich des Direktversandes 32,90 Euro und sind bei Antragstellung zu entrichten. 

 

Weitere Informationen zum Pflichtumtausch, zu den jeweiligen Fristen und zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Landkreises Emsland unter https://www.emsland.de.

 

Text: Landkreis Emsland