Gebührenerhöhung Personalausweis ab Februar 2026

Bürgerbüro Schild im Flur FB III qf

Seit dem 7. Februar gilt eine neue bundesweite Verordnung zu Personalausweisen. In diesem Zusammenhang haben sich die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen geändert. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr nun 27,60 Euro, zuvor lag sie bei 22,80 Euro. Personen ab 24 Jahren zahlen für einen regulären Personalausweis nun 46,00 Euro statt bisher 37,00 Euro. Die Beantragung eines Personalausweises muss weiterhin persönlich und direkt im Bürgerbüro erfolgen. Eine Antragstellung durch andere Personen oder auf dem Postweg ist nicht möglich.

 

Für Ausweisdokumente werden die erforderlichen Lichtbilder grundsätzlich digital erstellt. Die Aufnahme der Lichtbilder erfolgt direkt vor Ort im Bürgerbüro. Dies gilt für Personalausweise, Reisepässe oder vorläufige Dokumente. Für die Nutzung des sogenannten PointID®-Systems der Bundesdruckerei GmbH wird eine einmalige Gebühr von 6,00 Euro erhoben. Diese Gebühr fällt unabhängig davon an, wie viele Dokumente gleichzeitig beantragt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Passfoto bei einem zertifizierten Fotostudio anfertigen zu lassen.

 

Nach der Antragstellung beträgt die Bearbeitungszeit für einen Personalausweis in der Regel zwischen drei bis vier Wochen.

 

Bei Fragen steht das Team des Bürgerbüros der Gemeinde Geeste per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 05937/69-253 zur Verfügung.